Du willst Dein Haus bauen, etwas gegen den Klimakollaps tun und dabei günstige öffentliche Kredite nutzen?
Bei diesen Plänen kann Dir Eksjöhus helfen und problemlos alle Voraussetzungen für den Erhalt einer der begehrten KFW-Kredite schaffen. Welche Darlehen für wen sinnvoll sind, erklären wir Dir in diesem Blogbeitrag. Um den für Dich passenden Förderkredit erhalten zu können, empfehlen wir Dir danach den Kontakt zu Deinem regionalen Verkaufsbüro. Die Experten dort begleiten gerne alle erforderlichen Schritte mit Dir.
Voraussetzungen für den KfN-Kredit
„Klimafreundlicher Neubau“ heißt der Standard, den Bauherren in Deutschland einhalten müssen, damit sie von den zinsgünstigen KfW-Programmen 297 und 298 profitieren können. Ein Wohngebäude erreicht diese Förderfähigkeit mit dem Nachweis darüber, dass es den Energiehausstandard NH40 erreicht und im gesamten Lebenszyklus den jährlichen Primärenergiebedarf von maximal 96 kWh/ m² nicht überschreitet. Außerdem muss der Anteil eingebauter Hölzer, Holzprodukte und -werkstoffe zu mindestens 50 Prozent aus zertifiziert nachhaltiger Forstwirtschaft (z.B. nach PEFC, FSC) stammen.
Die Heizung darf zudem nicht mit Öl, Gas oder Biomasse betrieben werden.
Diese Darlehen sind mit den KfN-Programmen möglich
Die KfN-Kredite, die mit diesen Voraussetzungen beziehbar sind, bewegen sich derzeit in einem Zinskorridor von rund 2 bis 2,5 Prozent und werden in Abhängigkeit zu den jeweiligen Marktpreisen kontinuierlich angepasst. Zum Vergleich: Marktübliche Baufinanzierungen kosten derzeit zwischen 3 und 4 Prozent. Bauherren erhalten mit diesem Programm Kreditsummen von 100.000 Euro mit Laufzeiten von 35 und einer Zinsbindung von zehn Jahren. Mit der vollständigen Zertifizierung nach QNG Plus oder Premium sind sogar bis zu 150.000 Euro möglich. Diese Klassifizierung erhalten Gebäude durch eine Einstufung von zertifizierten Spezialisten. Die Bauplaner von Eksjöhus können dabei die Erreichung dieser Standards in Planung und Bau Deines Eigenheims maßgeblich unterstützen und begleiten.
Das ist drin im KfN-Topf
Der Fördertopf für KfN-Kredite wurde erst vor wenigen Tagen mit einer Gesamtsumme von 768 Millionen Euro ausgestattet. Experten mahnen nun zur Eile, da dieses Budget schnell aufgebraucht sein könnte. „Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ob der Topf noch einmal nachgefüllt wird, steht in den Sternen. Wir empfehlen allen Hausbauern unbedingt die schnelle Beantragung“, rät Adriano Volonghi, Vertriebsleiter beim deutschen Eksjöhus-Partner GfG Schwedenhäuser. Im vergangenen Jahr sei schließlich das doppelte Budget nach nur neun Monaten voll ausgeschöpft gewesen. Die Ebbe im Fördertopf hielt damals gleich mehrere Monate an.
Günstige Baukredite der KfW für Familien
Ohne Pause und ohne Budget-Limit funktionierte bislang das andere große KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF).
Unter der Programmnummer 300 fördert die KfW Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, deren Haushalt ein Bruttojahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 10.000 Euro.
Was fördert WEF?
Auch zum Erhalt der zinsgünstigen Darlehen des WEF-Programms der KfW liefert Eksjöhus passende Lösungen, die Dir die Finanzierung des Traums vom eigenen Haus ermöglichen können.
Gefördert wird auch hier der selbst genutzte Neubau der Förderstufe „Klimafreundliche Wohngebäude“ mit den Voraussetzungen im NH40-Standard, dem geringen Primärenergiebedarf, dem Mindestanteil an zertifiziertem Bauholz und der Nutzung. Bei Haushalten mit ein oder zwei Kindern sind Beträge von 170.000 Euro, bei drei oder vier Kindern 200.000 Euro und ab 5 Kindern 220.000 Euro möglich. Wird der Hausbau in der zertifizierten Ausführung QNG-Plus oder QNG-Premium geplant und gebaut, sind auch hier Darlehenserhöhungen mit jeweils weiteren 50.000 möglich. Die Darlehen sind mit effektiven Jahreszinsen von derzeit 0,01 Prozent für kürzere Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufzeiten sowie 0,69 Prozent für von bis zu 35 Jahren versehen. Neu ist ab März 2024 zudem die Verlängerung der Zinsbindung von zehn auf zwanzig Jahre.