• 5 min Lesedauer

Neues Jahr, neue Regeln: Das ändert sich 2021

2021 hält für Bauherren und Hauseigentümer viele Änderungen bereit. Bauen wird technisch anspruchsvoller, dafür wird die Beantragungsfrist für das Baukindergeld verlängert. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen zusammen.

 

Mit anderen teilen

Dunkelgrauer Bungalow Tidö von Eksjöhus - Foto: Erfahrungen Eksjöhus

Wer sein Schwedenhaus modernisieren oder bald eines bauen möchte, ist ab morgen mit diversen Neuerungen konfrontiert. Eine der grundlegenden Änderungen für Hauseigentümer ab 2021 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es schreibt unter anderem verbindlich vor, dass private Bauherren ab sofort nur noch Häuser bauen dürfen, die dem Niedrigstenergiestandard entsprechen.

Außerdem sorgt die CO2-Besteuerung gleich zu Beginn des Jahres für steigende Energiekosten, die BEG-Förderung erleichtert die Beantragung von Fördermitteln und der 31. März 2021 ist der neue Stichtag für das Baukindergeld.

DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN FÜR BAUHERREN UND EIGENTÜMER

1. Energieausweis: neue Regelungen

Thermostat vor Wiesenlandschaft - Erfahrungen Schwedenhaus

Die Vorschriften zum Energieausweis regelte bisher die Energieeinsparverordnung (EnEV). Ab Januar 2021 finden sich diese Regelungen im Gebäudeenergiegesetz, das bereits zum 1. November 2020 in Kraft trat. Das sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Aussteller von Energieausweisen müssen das bestehende Gebäude an Ort und Stelle oder mindestens auf der Basis geeigneter Fotos bewerten.
  • Makler müssen beim Verkauf (oder der Vermietung) den Energieausweis vorlegen.
  • Im Energieausweis müssen die CO2-Emissionen angegeben werden.
  • Vor einer wesentlichen Sanierung sind Eigentümer verpflichtet, sich zum Energieausweis beraten zu lassen.
  • Bei einem Neubau lässt sich auch gebäudenah erzeugter Strom als regenerative Energie anrechnen.

2. Baukindergeld wird bis März verlängert

Interieur in einem Haus von Eksjöhus: Kinderzimmer im skandinavischen Stil
Kinderzimmer in einem typischen Haus von Eksjöhus

Die staatliche Förderung namens Baukindergeld sollte ursprünglich am 31.12.2020 auslaufen und wird nun aller Voraussicht nach um drei weitere Monate bis zum 31.3.2021 verlängert. Mit dem Baukindergeld steht Familien mit minderjährigen Kindern eine staatliche Förderung zu. Wenn Sie eine selbstgenutzte Immobilie erwerben, erhalten Sie pro Jahr und Kind auf Antrag 1.200 Euro. Die Förderung erstreckt sich über zehn Jahre. Bei einem Kind liegt die Gesamtfördersumme also bei 12.000 Euro, bei zwei Kindern bei 24.000 Euro.

Konkret bedeutet das: Haben Sie bis zum 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten, können Sie bis Ende 2023 einen Förderantrag auf Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

  • Tipp: Beim Planen des Hauses nicht nur an den Bau, sondern auch an die Versicherungen denken!

3. Verbraucher zahlen für CO2-Ausstoß beim Heizen

Kamin in Haus von Eksjöhus Mit der Absicht, den Schadstoffausstoß beim Heizen und in der Mobilität drastisch zu senken, führt die Bundesregierung zum 1. Januar 2021 eine CO2-Steuer ein. Dabei handelt es sich genaugenommen um Emissionszertifikate für Unternehmen, die fossile Brennstoffe vertreiben. Sie legen die Kosten allerdings auf die Endkunden um – mit der Folge, dass jeder Nutzer von Heizöl, Erd- oder Flüssiggas nun verstärkt zur Kasse gebeten wird.

Anfangs liegen die Kosten der Emissionszertifikate bei 25 Euro pro Tonne CO2. Das entspricht einer Preissteigerung von 0,46 Cent pro Kilowattstunde Erdgas und 7 Cent pro Liter Heizöl. Bis 2025 steigen die CO2-Preise dann auf 55 Euro. Hausbesitzer zahlen damit langfristig bis zu 300 Euro mehr im Jahr.

4. Weniger Feinstaub bei Kaminöfen

Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung schreibt ab 2021 strengere Feinstaubregeln vor. Das heißt: Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, müssten eigentlich schon bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt, mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn die geltenden Grenzwerte nicht eingehalten werden können.

Viele Schwedenhaus-Eigentümer dürften davon nicht betroffen sein. Falls doch: ein Kaminofen ist immerhin leichter ausgetauscht als eine Gas- oder Ölheizung.

5. Höhere Wohnungsbauprämie

Ein Traum-Schwedenhaus von Eksjöhus mit Fördergeldern bauen: Ab 2021 
kommen mehr Menschen in Genuss der Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie, kurz WoP, fördert der Staat Bausparer. Die WoP ist nicht neu, allerdings ändern sich zum 1.1.2021 die Förderrichtlinien, so dass ab sofort mehr Menschen in den Genuss der Gelder kommen. Außerdem werden die Fördersummen angehoben. Konkret bedeutet das ab 2021 für Singles und Ehepaare (letztere jeweils in Klammern):

  • Mindestalter der Sparer: 16 Jahre
  • Maximales zu versteuerndes Einkommen: 35.000 Euro (70.000 Euro); Wichtig: Diese Summen beziehen sich auf das Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Freibeträgen, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
  • Höhe der WoP: Gefördert wird pro Jahr in Form einer 10-Prozent-Einmalzahlung auf die eingezahlten Beträge, maximal jedoch 70 Euro (140 Euro)
  • Einsatzmöglichkeiten der WoP sind der Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung sowie die Renovierung oder Modernisierung eines Eigenheims. Lediglich Sparer, die vor Vollendung des 25. Lebensjahrs den Bausparvertrag abgeschossen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen frei über das Geld verfügen – die Mittel sind also zweckungebunden.

6. Mehrwertsteuer: Rückkehr zum 19-Prozent-Satz

Für das zweite Halbjahr 2020 hatte die Bundesregierung den regulären Mehrwertsteuersatz vorübergehend von 19 auf 16 Prozent gesenkt, um wirtschaftliche Erleichterungen in der Corona-Krise zu schaffen. Im Januar 2021 ist es damit vorbei: dann gilt wieder der übliche Satz von 19 Prozent.

Diese Regelung betrifft auch Bauherren und Sanierer: Für sie ist wichtig, wann welcher Mehrwertsteuersatz gilt.

Entscheidend für die Höhe des Satzes ist jeweils der Zeitpunkt, zu dem die erbrachte Leistung abgeschlossen wird bzw. wurde. Der niedrige Mehrwertsteuersatz gilt nur, wenn dieser Zeitpunkt ins zweite Halbjahr 2020 fällt.

Wird geladen …

Kontaktiere mich

Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf

Füllen Sie das Formular aus und ich werde antworten, sobald ich die Gelegenheit dazu habe. Wenn Sie lieber anrufen möchten, meine Nummer ist unten.

Mit freundlichen Grüßen

    Tack för din förfrågan!

    Din fråga är skickad

    Inom kort kommer jag att ta kontakt med dig.